Verfahren

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind die rechtlich selbstständigen Forschungsvereinigungen, die ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V. (AiF) sind. Diese Forschungsvereinigungen sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, Verbänden und Forschungsstellen innerhalb einzelner Branchen oder Technologiefelder, die vorwettbewerblich und gemeinnützig Forschungsthemen bearbeiten wollen. Unternehmen oder Forschungsstellen können Themenvorschläge für Vorhaben der Gemeinschaftsforschung an diese gemeinnützigen Forschungsvereinigungen richten.

Antragstermine

Eine Antragstellung durch die Mitgliedsvereinigungen der AiF ist jederzeit möglich.

Förderverfahren

Vorschläge zu IGF-Forschungsvorhaben können von Unternehmen, gemeinnützigen Forschungsstellen, Instituten und Hochschulen jederzeit beim TIHD in Form eines Antrags zur Industriellen Gemeinschaftsforschung eingereicht werden.

Der TIHD prüft gemeinsam mit seinem wissenschaftlichen Beirat – dem Kuratorium – die Vorhaben sowohl inhaltlich als auch unter finanziellen und administrativen Gesichtspunkten. Gemeinsam mit den vorschlagenden Forschungsstellen wird der Antrag qualifiziert und zur Begutachtung im Wettbewerbsverfahren bei der AiF eingereicht.

Anträge, die die Kriterien des Wettbewerbsverfahrens erfüllen und durch die AiF zur Bewilligung an das BMWi weitergeleitet werden, werden durch den TIHD als Projekte koordiniert und durch die beantragende(n) Forschungsstelle(n) bearbeitet. Dazu leitet der TIHD die bewilligten Fördermittel an die Forschungsstellen gemäß Zuwendungsbescheid und Weiterleitungsvertrag.

Beantragte Vorhaben, die im Wettbewerbsverfahren nicht bestehen, können auf Wunsch der Forschungsstellen zurückgezogen und einmalig wieder eingereicht werden.

Eine ausführliche Darstellung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens findet sich in der Handreichung des TIHD zur Industriellen Gemeinschaftsforschung.

Die Beschreibung der Forschungsvorhaben erfolgt auf Grundlage der von der von der AiF vorgelegten Gliederung.

Die Bewertung erfolgt nach vier Kategorien, die im Gutachterfragebogen und den Hinweisen für die Begutachtung niedergelegt sind. Diese bilden auch die Grundlage für die Vorbegutachtung der Vorschläge durch den TIHD und sein Kuratorium.